Wissenschaftliche Mitarbeiter*in beim Monitoring-Mechanismus im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Masterabschluss)
Deutsches Institut für Menschenrechte – Berlin
Kurzbeschreibung der Position
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sucht mehrere Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (Masterabschluss) für den Aufbau eines Teams für die neue Aufgabe des Menschenrechts-Monitorings nach Artikel 10 der Verordnung 2024/1356 und Artikel 43 Absatz 4 Verordnung 2024/1348 im Rahmen des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).
Hauptaufgaben
Mitarbeit an der Entwicklung eines Konzepts für den Monitoring-Mechanismus; u.a. Entwickeln von Standards, Erstellen von Leitfäden sowie ggf. Schulungsmaterial
Durchführen von Besuchen in den Einrichtungen der Screening- und Asylgrenzverfahren; stille Beobachtung der Verfahren; Vor- und Nachbereitung der Besuche
Auswertung von Dokumenten aus Screening- und Asylgrenzverfahren
Mitarbeit im Rahmen der Beschwerdefunktion des Mechanismus
Konzeptionalisierung und Umsetzung der Datenerhebung und -verwaltung
Entwicklung von Empfehlungen an die Bundesregierung; Mitarbeit an einem Jahresbericht des Monitorings
Mitwirkung bei der Kontaktaufnahme und -pflege mit behördlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort, nationalen Datenschutzbehörden sowie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und mit anderen Monitoring-Mechanismen auf europäischer Ebene und der EU-Grundrechteagentur
Qualifikationen und Fähigkeiten
Masterabschluss in Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Politologie, Soziologie, Psychologie oder Sozialer Arbeit
Erfahrung im Migrations- und Asylbereich
Erfahrung im Umgang mit Behördenvertreter*innen auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene
Sprachkenntnisse: Deutsch C1 und Englisch B2; weitere Sprachkenntnisse wünschenswert
Erfahrung in der Zusammenarbeit im Team
Bereitschaft, mit Personen in Screening- und Asylgrenzverfahren umzugehen, die sich in einer sehr schwierigen Lebenslage befinden
Arbeitsort / Rahmenbedingungen
Dienstort ist Berlin.
Die Stelle ist eine Vollzeitstelle und wird entsprechend Entgeltgruppe 13 TVöD (Bund) vergütet. Sie ist bis zum 31.12.2027 befristet. Es handelt sich bei dem Monitoring-Mechanismus um eine Daueraufgabe aufgrund europarechtlicher Vorschriften, die dem Deutschen Institut für Menschenrechte gesetzlich übertragen wird. Die Stelle soll deshalb – vorbehaltlich der diesbezüglichen Zusage des Zuwendungsgebers – perspektivisch entfristet werden.