Universitätsprofessur für Pastoraltheologie (Professor/in - Hochschulen)
Johannes Gutenberg-Universität Dienststellen: 9000 - 9640 – Mainz
Kurzbeschreibung der Position
Besetzung einer Universitätsprofessur für Pastoraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Es handelt sich um eine vom Bistum Mainz finanzierte Stiftungsprofessur (Bes. Gr. W 3 LBesG) in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Hauptaufgaben
- Vertretung des Fachs Pastoraltheologie in Forschung und Lehre
- Entwicklung eines innovativen Forschungsprofils zu aktuellen gesellschaftlichen und kirchlichen Transformationsprozessen
- Lehre in den Studiengängen der Katholischen Theologie in deutscher Sprache (Bereitschaft für englischsprachige Veranstaltungen erwünscht)
- Entwicklung innovativer Lehr- und Lernformate sowie Kooperation mit Einrichtungen des Bistums und anderen Fachbereichen
- Innerfakultäre, ökumenische und interdisziplinäre Zusammenarbeit, beispielsweise in Forschungsverbünden
- Beteiligung an öffentlichen Diskursen, Wissenstransfer und Wissenschaftskommunikation
- Förderung von Wissenschaftler*innen in der frühen Karrierephase
- Beteiligung an der universitären Selbstverwaltung
Qualifikationen und Fähigkeiten
- Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 49 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz sowie der staatskirchenrechtlichen und kirchenrechtlichen Bestimmungen
- Qualifizierte Promotion und weitere hervorragende wissenschaftliche Leistungen (in der Regel Habilitation oder gleichwertige Arbeiten)
- Kooperative, teamorientierte und gestaltende Arbeitsweise
- Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
- Kompetenzen im Bereich des Digitalen sowie internationale Vernetzung
- Erfahrung in der Einwerbung von drittmittelfinanzierten Projekten (von Vorteil)
Arbeitsort / Rahmenbedingungen
- Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Umfangreiches Personalentwicklungsangebot
- Förderung von Chancengerechtigkeit und Diversität
- Bevorzugte Berücksichtigung von Menschen mit Schwerbehinderung bei entsprechender Eignung