STUDENTISCHE HILFSKRAFT / PFLICHTPRAKTIKANT*IN im Bereich Software Defined Radio
Fraunhofer-Gesellschaft – Wachtberg
Kurzbeschreibung der Position
Konzeption und Aufbau von Experimenten sowie Demonstratoren auf SDR‑Entwicklungsplattformen.
Hauptaufgaben
- Konkrete Unterstützung bei der Konzeption und dem Aufbau von Experimenten sowie Demonstratoren auf SDR‑Entwicklungsplattformen.
- Softwareentwicklung (z. B. in Python, C/C++, MATLAB/Simulink) für SDR‑Applikationen oder Simulationen von Übertragungssystemen.
- Hardwarenahe Programmierung für Mikrocontroller oder digitale Signalprozessoren.
- Eigenverantwortliche Auswertung wissenschaftlicher Quellen zu aktuellen Trends in der Kommunikationstechnik, zum Beispiel Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz.
- Praktische und/oder theoretische Untersuchungen zu Übertragungstechnologien, einschließlich der Dokumentation und Veröffentlichung von Ergebnissen.
Qualifikationen und Fähigkeiten
- Studium der Elektrotechnik, Informatik oder eines vergleichbaren technischen bzw. naturwissenschaftlichen Studiengangs (Bachelor oder Master)
- Starkes Interesse an Themen wie digitaler Signalverarbeitung, SDR-Programmierung, Protokollsimulation, Machine Learning / KI und Cognitive Radio in Kommunikationssystemen.
- Fachliche Vorkenntnisse von Vorteil, z. B. aus Vorlesungen in Nachrichtentechnik, Signalverarbeitung, Digitaltechnik, Kanalcodierung, Machine Learning / Artificial Intelligence, Embedded Systems, Hochfrequenztechnik.
- Erste Programmierkenntnisse, z. B. in Python, C/C++, MATLAB oder vergleichbaren Programmiersprachen.
- Motivation, Eigeninitiative sowie eine zuverlässige, wissenschaftlich fundierte Arbeitsweise.
- Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Arbeitsort / Rahmenbedingungen
- Teil eines engagierten und kollegialen Teams.
- Anwendungsnahe Forschungsthemen an der Schnittstelle zwischen Forschung und Industrie.
- Familienfreundliche und internationale Kultur.
- Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten und anteilig mobilen Arbeitens.
- Die wöchentliche Arbeitszeit erfolgt im Rahmen einer studentischen Hilfstätigkeit nach Vereinbarung und beträgt maximal 20 Stunden.
- Die Stelle ist zunächst i. d. R. auf 12 Monate befristet.
- Im Kontext eines Pflichtpraktikums orientiert sich der Beschäftigungsrahmen an der jeweiligen Prüfungsordnung.
- Die Vergütung richtet sich nach der Gesamtbetriebsvereinbarung zur Beschäftigung studentischer Hilfskräfte bzw. nach den Richtlinien des Bundes für Praktikumsvergütungen.