STUDENTISCHE HILFSKRAFT / PFLICHTPRAKTIKANT*IN im Bereich Software Defined Radio

Fraunhofer-Gesellschaft – Wachtberg

Kurzbeschreibung der Position

Konzeption und Aufbau von Experimenten sowie Demonstratoren auf SDR‑Entwicklungsplattformen.

Hauptaufgaben

  • Konkrete Unterstützung bei der Konzeption und dem Aufbau von Experimenten sowie Demonstratoren auf SDR‑Entwicklungsplattformen.
  • Softwareentwicklung (z. B. in Python, C/C++, MATLAB/Simulink) für SDR‑Applikationen oder Simulationen von Übertragungssystemen.
  • Hardwarenahe Programmierung für Mikrocontroller oder digitale Signalprozessoren.
  • Eigenverantwortliche Auswertung wissenschaftlicher Quellen zu aktuellen Trends in der Kommunikationstechnik, zum Beispiel Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz.
  • Praktische und/oder theoretische Untersuchungen zu Übertragungstechnologien, einschließlich der Dokumentation und Veröffentlichung von Ergebnissen.

Qualifikationen und Fähigkeiten

  • Studium der Elektrotechnik, Informatik oder eines vergleichbaren technischen bzw. naturwissenschaftlichen Studiengangs (Bachelor oder Master)
  • Starkes Interesse an Themen wie digitaler Signalverarbeitung, SDR-Programmierung, Protokollsimulation, Machine Learning / KI und Cognitive Radio in Kommunikationssystemen.
  • Fachliche Vorkenntnisse von Vorteil, z. B. aus Vorlesungen in Nachrichtentechnik, Signalverarbeitung, Digitaltechnik, Kanalcodierung, Machine Learning / Artificial Intelligence, Embedded Systems, Hochfrequenztechnik.
  • Erste Programmierkenntnisse, z. B. in Python, C/C++, MATLAB oder vergleichbaren Programmiersprachen.
  • Motivation, Eigeninitiative sowie eine zuverlässige, wissenschaftlich fundierte Arbeitsweise.
  • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift.

Arbeitsort / Rahmenbedingungen

  • Teil eines engagierten und kollegialen Teams.
  • Anwendungsnahe Forschungsthemen an der Schnittstelle zwischen Forschung und Industrie.
  • Familienfreundliche und internationale Kultur.
  • Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten und anteilig mobilen Arbeitens.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit erfolgt im Rahmen einer studentischen Hilfstätigkeit nach Vereinbarung und beträgt maximal 20 Stunden.
  • Die Stelle ist zunächst i. d. R. auf 12 Monate befristet.
  • Im Kontext eines Pflichtpraktikums orientiert sich der Beschäftigungsrahmen an der jeweiligen Prüfungsordnung.
  • Die Vergütung richtet sich nach der Gesamtbetriebsvereinbarung zur Beschäftigung studentischer Hilfskräfte bzw. nach den Richtlinien des Bundes für Praktikumsvergütungen.