Studentische Aushilfskraft (m/w/d)
Landtag NRW – Düsseldorf
In der Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen können sich Studierende als studentische Hilfskräfte (m/w/d) bewerben.
Über uns
Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Parlament von Nordrhein-Westfalen und besteht aus den vom Volk gewählten Abgeordneten. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Gesetzgebung, die Verabschiedung des Landeshaushalts, die Wahl der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten sowie die Kontrolle von Regierung und Verwaltung.
Die Landtagsverwaltung ist Dienstleisterin für das Parlament. Ihre Aufgabe ist es, den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebs sicherzustellen und die organisatorischen, technischen, personellen und materiellen Voraussetzungen für die Arbeit der Abgeordneten im Landtag zu schaffen.
Ihr Einsatzbereich
Der Einsatz kann u. a. in den nachfolgenden Bereichen der Gruppe II.A „Information, Innere Dienste“ erfolgen:
Referat II.A.1 „Mediendienste, Interne Kommunikation“
Aufgaben
- Unterstützung bei Erstellung der täglichen Presseschau
- Sichtung der Tagespresse
- Recherche von Artikeln mit vorgegebenen Suchparametern (Alerts)
Anforderungsprofil
- Studium
- Sicherer Umgang mit IT-Software (Datenbank, Office)
- Interesse an Landespolitik
- Überblick über die Medienlandschaft sowie Gespür für die Relevanz aktueller (politischer) Themen
- Service- und dienstleistungsorientiertes Handeln
- Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- Sorgfältige und gründliche Arbeitsweise
Arbeitszeiten
Der Einsatz erfolgt nach Absprache samstags und/oder sonntags, jeweils ca. drei Stunden (bei freier Einteilung) bzw. in Vertretungsfällen montags bis freitags jeweils ca. drei Stunden in der Zeit von 7 bis 10 Uhr bzw. an Plenartagen von 6 bis 9 Uhr.
Referat II.A.3 „Besucherinformation, Demokratiebildung“
Aufgaben
- Betreuung sowie Begleitung von Besuchsgruppen
- Halbstündige Einführungsvorträge für Besuchsgruppen zur Vorbereitung auf die Plenarsitzung
- Durchführung multimedial unterstützter einstündiger Vorträge zu verschiedenen Aspekten der Parlamentsarbeit, der Parlamentsarchitektur, den ausgestellten Kunstwerken sowie der Landesgeschichte im Rahmen von Rundgängen durch das Landtagsgebäude und das Haus der Parlamentsgeschichte
Anforderungsprofil
- Studium
- Nachgewiesene Kenntnisse (z.B. durch Schein, Übung etc.) des politischen Systems von Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland
- Service- und dienstleistungsorientiertes Handeln und Auftreten sowie Fähigkeit, sich auf die unterschiedlichen Interessen und Vorkenntnisse der Besucherinnen und Besucher einzustellen
- Sehr gute mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Selbständige Arbeitsweise sowie organisatorisches Geschick
- Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Belastbarkeit
- Bereitschaft zu Einsätzen in den Abendstunden und an Wochenenden
- Parteipolitische Neutralität
- Nachgewiesene Englischkenntnisse, die dem Sprachniveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“ entsprechen
Arbeitszeiten
Der Einsatz erfolgt nach Absprache an den Plenartagen, jeweils ca. sechs bis neun Stunden sowie an Wochenenden jeweils ca. sechs bis acht Stunden.
Rahmenbedingungen
Die Stellenausschreibung richtet sich an ordentlich Studierende, die an einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird (Vollzeitstudium).
Die Immatrikulation muss während der gesamten Beschäftigung in der Landtagsverwaltung bestehen und durch die unaufgeforderte Vorlage von Immatrikulationsbescheinigungen regelmäßig nachgewiesen werden.
Die Arbeitsverträge werden befristet für sechs Monate geschlossen. Bei Bedarf besteht eine Verlängerungsoption bis zu einer maximalen Beschäftigungszeit von 24 Monaten. Aufgrund einschlägiger Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sind nur Bewerberinnen und Bewerber zulässig, die bislang noch nicht beim Land NRW beschäftigt waren.
Die Einsätze erfolgen je nach Bedarf in Absprache mit dem Leiter der Gruppe II.A „Information, Innere Dienste“ sowie mit den jeweiligen Fachreferaten.
Der Einsatz erfolgt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV bis zu einem maximalen monatlichen Entgelt in Höhe der jeweils geltenden Geringfügigkeitsgrenze.
Vielfalt und Chancengleichheit
Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Außerdem begrüßen wir Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Menschen.
Wir schätzen kulturelle Vielfalt und begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Ihre Bewerbung
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen (Anschreiben, Tabellarischer Lebenslauf, aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Studienrichtung und der Hochschul- und Fachsemesteranzahl, aktuelle Notenübersicht, Zeugniskopien (Abitur-, ggf. Hochschul- und ggf. Ausbildungszeugnis)).
Bitte tragen Sie im Betreff „Bewerbung studentische Aushilfskraft Gruppe II.A“ ein und versenden Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei.
Im Anschluss an Ihre Bewerbung: Alle eingehenden Bewerbungen werden elektronisch beantwortet. Ihre Bewerbung wird für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten berücksichtigt. Wenn sich innerhalb dieser Zeit ein Bedarf an studentischen Aushilfskräften ergibt und Ihre Bewerbung in die engere Wahl kommt, werden Sie vom Referat I.B.2 „Personalmanagement“ unaufgefordert benachrichtigt und ggf. zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.