Sachbearbeiter Vormund (m/w/d) (Verwaltungswissenschaftler/in)

Landkreis Wittenberg – Wittenberg

Kurzbeschreibung der Position

Interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eigenverantwortlichem Arbeiten.

Hauptaufgaben

  1. Führung von Vormund- und Pflegschaften gem. §§ 55 und 56 SGB VIII, u.a.

1.1 Ausübung der Personensorge inkl. Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische Angelegenheiten, behördliche Antragstellung, u.a.

1.2 Ausübung der Gesundheitsfürsorge, u.a.

1.3 Ausübung der Vermögenssorge, u.a.

  • gesetzlicher Amtsvormund bzw. Amtspfleger
  • Prüfung der Möglichkeit für Einzelvormundschaften
  • Beratung und Unterstützung von potentiellen Einzelvormündern i. S. d. § 53 SGB VIII
  • Sicherung des Eltern-Kind-Verhältnisses
  • Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber Familiengerichten
  • Gesprächsführung mit Mündeln, Verwandten, Trägern der Sozial- und Jugendhilfe zur Perspektivklärung
  • ggfs. Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung, hierfür Abklärung des jugendhilferechtlichen Hilfebedarfs im Sinne des SGB VIII - Mitarbeit im Hilfeplanverfahren
  • gesetzliche Vertretung des Mündels in gerichtlichen Verfahren und in allen Fragen des Lebens
  • Persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten)
  • Förderung der schulischen Bildung und Ausbildung, insbesondere das Erkennen der schulischen Vorbildung - Perspektivklärung zum weiteren schulischen Werdegang, ggfs. Schulwechsel initiieren
  • Teilnahme an Elternabenden und Elterngesprächen in Kita und Schule, Einleitung daraus resultierender Maßnahmen - Schulanmeldung, Lernförderung etc.
  • Vaterschaftsfeststellung, Sicherung der Unterhaltsansprüche (Einkommens- und Unterhaltsberechnung, ggfs. zwangsweise Durchsetzung der Ansprüche)
  • Absicherung der Krankenversicherung des Mündels
  • Sicherstellung von Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten)
  • ggfs. Einholung von Zweitmeinungen bei OP-Entscheidungen
  • Entscheidungen zu Klinikaufenthalten und ggfs Einholung weiterführender Diagnostik -   Bedarfsklärung im Hilfeplan
  • Regelung von Erb- und Pflichtteilsrechten
  • Erstellen und Verwalten eines Vermögensverzeichnisses für Mündel – Klärung der Eigentumsverhältnisse
  • Klärung von Rentenansprüchen
  • ggfs. Kontoeröffnung und -verwaltung
  1. Beratung und Unterstützung gem. §§ 18 und 52a SGB VIII, u.a.
  • von Müttern/ Vätern, die allein für ein Kind sorgen, sowie jungen Volljährigen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft
  • Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Auskunftserteilung, Berechnung des zu leistenden Unterhalts, Aufforderung zur Beurkundung des zu leistenden Unterhalts und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
  • Beratung über die Möglichkeit der selbständigen Klärung der Unterhaltsangelegenheiten
  • Beratung über rechtliche Möglichkeiten einer Vaterschaftsfeststellung und Erlangung von Unterhalt
  • Beratung über die Möglichkeit weiterführender Hilfen
  1. Beurkundung und Beglaubigung gem. §§ 59 und 60 SGB VIII, u.a.
  • Ermächtigung zur Beurkundung und Beglaubigung
  • Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen durch Ermächtigung des Amtsgerichtes
  • Erteilung Vollstreckungsklausel (Titelumschreibung)
  • Führung des Sorgeregisters

Qualifikationen und Fähigkeiten

  • gültiger Führerschein der Klasse B ist zwingend erforderlich
  • abgeschlossenes Studium (Hochschule/ Fachhochschule) im Bereich Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder
  • abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder
  • abgeschlossenes Studium in den Breichen Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie, Soziologie oder Sozialwissenschaften (nach Bachelor-/ Master- oder Diplomstudiengang) oder vergleichbarer Studienabschluss
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
  • Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
  • umfassende Rechtskenntnisse im BGB, insbesondere Familien- und Erbrecht, ZPO, SGB VIII, SGB II, SGB X, EStG, Beurkundungsrecht
  • Kenntnisse der allgemeinen Rechtsgrundlagen des Jugend-, Familien- und Sozialrechts, Gesetzlichkeiten zum Verwaltungsrecht
  • fundierte Computerkenntnisse
  • erzieherische Kompetenz im Umgang mit Kindern
  • kompetente Gesprächsführung mit Institutionen, Gerichten und schwierigen Bürgern
  • belastbare Persönlichkeit
  • selbstsicheres Auftreten
  • Entscheidungskompetenz
  • Teamfähigkeit
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)

Arbeitsort / Rahmenbedingungen

  • ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
  • eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
  • Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
  • gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
  • attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport, Fahrradleasing u.v.m.
  • eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung

Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.