Sachbearbeiter Verwaltungsverfahren untere Naturschutz- und Forstbehörde (m/w/d) (Verwaltungswissenschaftler/in)

Landkreis Wittenberg – Wittenberg

Kurzbeschreibung der Position

Die Stelle umfasst die Durchführung von Verwaltungsverfahren im Aufgabengebiet der unteren Forst- und Naturschutzbehörde.

Hauptaufgaben

  1. Führen von Verwaltungsverfahren im Aufgabengebiet der unteren Forstbehörde nach Bundes- und Landeswaldgesetz, u. a.
  • Durchführen von Genehmigungsverfahren und Entscheidung über Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • Entscheidungen zu Neu- und Ausbau von Waldwegen
  • Erteilung Ausnahmegenehmigung für forstliche Nebennutzungen
  • Erlass von Verfügungen und Anordnungen, welche Maßnahmen und Handlungen zur Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des Forstrechts erfordern oder zur Wahrung bzw. Herstellung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind
  • Erlass der zugehörigen Kostenfestsetzungsbescheide
  • Überwachung und Durchsetzung der Ge- und Verbote
  • Ausweisung von Reitwegen im Wald durch Verordnung
  • Ausübung der Fachaufsicht über die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern Forsthoheit
  1. Führen von Verwaltungsverfahren im Aufgabenbereich der unteren Naturschutzbehörde nach dem BNatSchG und NatSchG LSA im Bereich Eingriffsregelung, Bodenabbau, Artenschutz, Gebietsschutz, Biotopschutz, Gehölzschutz, Vorkaufsrecht, u.a.
  • Erteilung naturschutzrechtlicher Eingriffsgenehmigungen für Außenbereichsvorhaben in Zuständigkeit des Landkreises Wittenberg unter gleichzeitiger Durchführung des Anhörungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Verbände
  • Erteilung von naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des BNatSchG und NatSchG LSA einschließlich erforderlicher Benehmensherstellung
  • Erteilung von Befreiungen gemäß § 67 BNatSchG von den Geboten und Verboten des BNatSchG, in einer Rechtsverordnung aufgrund des § 57 BNatSchG sowie von den Geboten und Verboten nach dem NatSchG LSA
  • Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen, Erlaubnissen und Attesten
  • Kontrolle und Durchsetzung der in den Genehmigungsbescheiden festgesetzten Nebenbestimmungen
  • Erlass von Verfügungen und Anordnungen, welche Maßnahmen und Handlungen zur Gefahrenabwehr auf dem Gebiet des Naturschutzrechts erfordern oder zur Wahrung bzw. Herstellung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind
  • Erlass der zugehörigen Kostenfestsetzungsbescheide
  1. Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, u. a.
  • Abgabe von naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen Stellungnahmen hinsichtlich der Ein- und Auswirkungen auf Natur und Wald einschließlich der Festlegung von Nebenbestimmungen
  • Benehmensherstellung
  1. Durchführung ordnungsbehördlicher Verfahren bei der Feststellung von Verstößen gegen naturschutz- und forstrechtliche Verschriften, u. a.
  • Entscheidungen zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von erlassenen Verfügungen gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung
  • Auswahl und Festsetzung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung der erlassenen Verfügungen
  • Durchführung von Maßnahmen zur Ersatzvornahme
  • Erlass der zugehörigen Kostenfestsetzungsbescheide
  • Entscheidungen über Anträge zur Aussetzung der sofortigen Vollziehung
  • Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Aufbereitung der Sachverhalte bis zur Abgabe an die jeweilige Vollzugsbehörde
  1. Widerspruchsbearbeitung, Klageerwiderung, u. a.
  • Prüfung von Widersprüchen gegen naturschutz- und forstrechtliche Verwaltungsakte
  • Erlass von Abhilfe- und Rücknahmebescheiden
  • Zuarbeit zu Klageerwiderungen/Klageverfahren

Qualifikationen und Fähigkeiten

  • Hochschul-/ Fachhochschulabschluss im Bereich Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder
  • abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder
  • Laufbahnausbildung für den gehobenen forsttechnischen Verwaltungsdienst oder Hochschul-/Fachhochschulabschluss der Forstwissenschaften/ Forstwirtschaft verbunden mit Verwaltungsausbildung (Laufbahnbefähigung Forstdienst, Laufbahngruppe 2)
  • bei internen Bewerbern, welche über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und die weiteren fachlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, ist die Durchführung einer Personalentwicklungsmaßnahme (z.B. Absolvierung eines Beschäftigtenlehrganges II oder eines auf die Aufgaben der Stelle ausgerichteten Fernstudiums) möglich
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
  • Kenntnisse fachbezogener Gesetze und Verordnungen, insbesondere BNatSchG, NatSchG LSA und dazugehörige VO und Erlasse, BWaldG, LWaldG und dazugehörige VO und Erlasse, VwVfG, VwGO, VwKostG LSA, AllGO, VwZG, SOG, BGB, UVPG, UVPG LSA, PflSchG, LJagdG mit entsprechenden Verordnungen, BBodSchV, BodSchAG LSA, FlurbG, StrG LSA, VwV-STVO
  • Fachkenntnisse allgemeines Verwaltungs- und Ordnungsrecht
  • Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (QGIS)
  • selbstständiges Handeln
  • Verhandlungsgeschick
  • Team- und Konfliktfähigkeit
  • Kooperations- und Koordinationsfähigkeit
  • Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
  • Belastbarkeit
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
  • Führerschein der Klasse B

Arbeitsort / Rahmenbedingungen

  • ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
  • eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
  • Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
  • gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
  • attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
  • eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung

Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.