Sachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich Umwelt und Forst

Gemeinde Buseck – Gießen

Stellenausschreibung

Die Gemeinde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Sachbearbeiter (m/w/d) für den Bereich Umwelt und Forst

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Wochenstunden). Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

Aufgabengebiet:

Unterstützung bei Klimaschutz- und Umweltprojekten

  • Analyse und Monitoring von Energieverbräuchen und Mitarbeit beim Erstellen von Nebenkostenabrechnungen
  • Betreuung von Grünflächen, Streuobstwiesen und Umweltmaßnahmen
  • Mitarbeit bei der Betreuung von Photovoltaik-Anlagen & E-Ladeinfrastruktur
  • Mitwirkung im Bereich Forst und bei Renaturierungsprojekten
  • Bürgerberatung sowie Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit
  • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten

Anforderungsprofil:

  • Abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Umwelt, Energie und Klimaschutz
  • Ausgeprägte Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit sowie eine strukturierte und selbstständige Arbeitsweise

Wir bieten:

  • Eine unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst
  • Eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
  • Eine attraktive Vergütung nach EG 7 (3.294,98€ - 4045,24€) gemäß Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) inklusive Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 18.08.2026 in elektronischer Form (PDF) ein.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Hinweise zum Datenschutz

Die Bewerbungen werden von uns elektronisch gespeichert und verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung und Speicherung im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Beachten Sie bitte, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt wird. Mit der Bewerbung verbundene Kosten (z. B. Reisekosten) werden nicht erstattet.