Regionalkoordination (m/w/d)

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin – Berlin

Ihre Aufgaben

  • Sozialräumliche Arbeit (wie u.a. laufendes Erfassen des Fachwissens lokaler Akteure, Bewohner_innen und Fachämter sowie der sozialraumspezifischen Merkmale der Bezirksregion und Weitervermittlung)
  • Beteiligung (wie u.a. Aufbau von Kontakten zu Bürgerschaft, Akteuren und Fachämtern)
  • Netzwerkarbeit (wie u.a. Laufende Teilnahme an externen Netzwerken und Informationsaustausch)
  • Projektsteuerung und Akquisition von Ressourcen für die Bezirksregion
  • Öffentlichkeitsarbeit durch Präsentation der Arbeit der OE SPK nach Außen sowie Konzeption von Öffentlichkeitsarbeitsprodukten
  • Verwaltungsaufgaben, z.B. Berichte, Stellungnahmen

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor/Diplom FH) im Studienfeld der:
  • Sozialwissenschaften oder
  • Staats-, Verwaltungswissenschaft oder
  • Politikwissenschaften (wie bspw. in den Studiengängen Öffentliche Verwaltung, Politikwissenschaften oder Soziologie) oder
  • Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor/Diplom FH) in der Studienfachrichtung der: Stadt- und Regionalplanung
  • Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor/Diplom FH) im Studiengang der: Humangeographie oder
  • Abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit der Teilnahme am Quereinsteigerprogramm im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
  • Hinweis: Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen etc. können nur mit entsprechenden Nachweisen berücksichtigt werden. Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Diese kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden. Alternativ kann eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ vorgelegt werden. Bitte fügen Sie dann unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei. Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusiver aller Urkunden, Leistungsnachweise, etc. sind grundsätzlich in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung einzureichen.