Professur für Gesang (Professor/in - Kunst- und Musikhochschulen/Akademien)

Hochschule für Musik Carl Maria von Weber – Dresden

Kurzbeschreibung der Position

Eine Professur für Gesang (Besoldungsgruppe: W2, Stellenumfang: 100 %) ist zu besetzen.

Hauptaufgaben

  • Lehre im Hauptfach Gesang in allen künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen
  • Lehre im Fach Lehrpraxis Gesang in der künstlerisch-pädagogischen Ausbildung
  • Mitverantwortung für die Organisation und Weiterentwicklung der Fachrichtung Gesang

Qualifikationen und Fähigkeiten

  • Persönlichkeit (m/w/d) auf herausragendem künstlerischem Niveau mit internationalem Renommee
  • abgeschlossenes Hochschulstudium
  • mehrjährige Lehrerfahrung, vorzugsweise auf Hochschulniveau
  • Von internationalen Bewerbenden ist ein angemessenes Sprachniveau (B2) bis spätestens zwei Jahre nach Dienstantritt nachzuweisen.

Arbeitsort / Rahmenbedingungen

  • Eine Teilzeitoption ist gemäß § 5 Abs. 2 Sächsisches Gleichstellungsgesetz möglich.
  • Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 4 (4) HSDAVO und beträgt bei einer künstlerischen Professur (100 %) in der Regel 20 Semesterwochenstunden.
  • Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 SächsHSG. Die Berufungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 59 SächsHSG.
  • Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich aktiv in der Selbstverwaltung und den Gremien der Hochschule zu engagieren.
  • Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe (vgl. § 71 Abs. 2 SächsHSG).