Professur für Gesang (Professor/in - Kunst- und Musikhochschulen/Akademien)
Hochschule für Musik Carl Maria von Weber – Dresden
Kurzbeschreibung der Position
Eine Professur für Gesang (Besoldungsgruppe: W2, Stellenumfang: 100 %) ist zu besetzen.
Hauptaufgaben
- Lehre im Hauptfach Gesang in allen künstlerischen und künstlerisch-pädagogischen Studiengängen
- Lehre im Fach Lehrpraxis Gesang in der künstlerisch-pädagogischen Ausbildung
- Mitverantwortung für die Organisation und Weiterentwicklung der Fachrichtung Gesang
Qualifikationen und Fähigkeiten
- Persönlichkeit (m/w/d) auf herausragendem künstlerischem Niveau mit internationalem Renommee
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- mehrjährige Lehrerfahrung, vorzugsweise auf Hochschulniveau
- Von internationalen Bewerbenden ist ein angemessenes Sprachniveau (B2) bis spätestens zwei Jahre nach Dienstantritt nachzuweisen.
Arbeitsort / Rahmenbedingungen
- Eine Teilzeitoption ist gemäß § 5 Abs. 2 Sächsisches Gleichstellungsgesetz möglich.
- Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 4 (4) HSDAVO und beträgt bei einer künstlerischen Professur (100 %) in der Regel 20 Semesterwochenstunden.
- Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 SächsHSG. Die Berufungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 59 SächsHSG.
- Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich aktiv in der Selbstverwaltung und den Gremien der Hochschule zu engagieren.
- Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe (vgl. § 71 Abs. 2 SächsHSG).