Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Plenar- und Ausschussassistenz-dienst (w/m/d)
Bundestag – Berlin
Ihre Aufgaben
Wahrnehmung von Aufgaben des Plenarassistenzdienstes wie z. B.
- Überwachung des Zugangs zum Plenarsaal
- Überbringen von Nachrichten und Material an Abgeordnete in den Plenarsaal
- Mitarbeit bei Abstimmungen und Auszählungen im Plenum, insbesondere Unterstützung der Schriftführer/innen bei der Überwachung des Einlasses von Abgeordneten in den Plenarsaal bei Auszählungen (Hammelsprung)
- Auslegen und Verteilen der Drucksachen vor der Plenarsitzung sowie von Beschlussfassungen, Änderungs- und Entschließungsanträgen während der Plenarsitzungen
- Öffnen der Schließfächer für Wahlausweise und Abstimmkarten bei namentlichen Abstimmungen und Kontrolle der Zugriffsberechtigung
- Durchführung von Serviceleistungen bei Sitzungen des Ältestenrates
- Einweisen von Besuchern auf die Tribünen
Einsatz bei besonderen Veranstaltungen (z. B. Bundesversammlung, Tag der Deutschen Einheit)
- Begleiten und Einweisen von Ehrengästen und Diplomaten
- Durchführung von Serviceleistungen bei Veranstaltungen des Bundestagspräsidenten/der Bundestagspräsidentin auch außerhalb des Hauses
- Mithilfe bei der Vorbereitung von Veranstaltungen
Wahrnehmung sämtlicher Tätigkeiten des Ausschussassistenzdienstes, wie z. B.
- Auslegen der Anwesenheitslisten und Überwachung der Eintragungen
- Einlasskontrolle an den Ausschusssälen
- Annahme von Telefongesprächen, Weiterleitung von Nachrichten und Unterlagen an Sitzungsteilnehmer/innen
- Auf Anordnung des/der Vorsitzenden: Beseitigung von Störungen
- Meldung über Beginn, Unterbrechung und Ende der Sitzungen an die im Sitzungsbericht genannten Stellen
In sitzungsfreier Zeit der Einsatz im Boten- und Hilfsdienst. Wahrnehmung sämtlicher Tätigkeiten, wie z. B.
- Botengänge
- Be- und Entladen von Transportfahrzeugen
- Verwaltungsinterne Postverteilung
- Räumarbeiten (insbesondere bei Veranstaltungen)
- Abholen und Vernichten vertraulicher Unterlagen
Wir bieten Ihnen
Ein sicheres Arbeitsverhältnis mit attraktiver Vergütung (2.872,69 Euro brutto (39 Std.) in Erfahrungsstufe 1 zzgl. 165,00 Euro Ministerialzulage - bei entsprechender beruflicher Erfahrung kommt auch eine höhere Stufe in Betracht) und eine betriebliche Altersvorsorge
Eine sinnstiftende Arbeit mit vielfältigen und attraktiven Aufgaben: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen Demokratie möglich!
Eine gute Work-Life-Balance: Überstundenausgleich, verschiedene Teilzeitmodelle und Sabbaticals sowie 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr
Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Wir bieten eine Kindertagesstätte ohne Sommerschließzeiten sowie einen Familienservice
Ein umfassendes Fortbildungsangebot
Gesundheitsfürsorge: betrieblich geförderte Sportkurse sowie ein vielfältiges Beratungs- und Präventionsangebot
Mobilität: Einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket
Ihre Qualifikation
Sie verfügen zwingend über:
eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und
mindestens dreijährige Berufserfahrung
im Hotel- und Gaststättengewerbe oder
im Einzelhandel oder
im Tourismusbereich oder
als Flugbegleiter/in
Ihre Bewerbung wird bevorzugt berücksichtigt, wenn Sie über
gründliche und umfassende Erfahrungen und Kenntnisse in den o. g. Bereichen, die durch weitere langjährige Berufstätigkeit in den letzten zehn Jahren erworben worden sind
praktische Berufserfahrung im Umgang mit Parlamentariern oder sonstigen Personen des öffentlichen Lebens
verfügen.
Gute Umgangsformen, gewandtes und sicheres Auftreten, gutes mündliches Ausdrucksvermögen, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und Sorgfalt, dienstleistungsorientierte Arbeitseinstellung und Arbeitsweise sowie Kenntnisse der Struktur und Arbeitsweise des Deutschen Bundestages und seiner Gremien werden vorausgesetzt.
Die Tätigkeit erfordert körperliche Belastbarkeit (z. B. Heben und Tragen schwerer Lasten), überdurchschnittliches Engagement sowie ein gutes Namens- und Personengedächtnis.
Es wird die Bereitschaft zur Ableistung von Überstunden/Mehrarbeit (auch an Wochenenden und Feiertagen) erwartet.
Die genannten Qualifikationsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses vorliegen und nachgewiesen sein.