Mitarbeiter*in (m/w/d) für die Abteilung Förderung der beruflichen Bildung

Handwerkskammer Berlin – Berlin

Kurzbeschreibung der Position

Die Handwerkskammer Berlin sucht für die Abteilung Förderung der Beruflichen Bildung einen Mitarbeiterin (m/w/d), um das Anerkennungsverfahren transparent und effizient zu gestalten und berufliche Qualifikationen bestmöglich einzuschätzen.

Hauptaufgaben

  • Beratung zur Berufsvalidierung und zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
  • Bearbeitung und Dokumentation der Anträge zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse
  • Organisation, Abstimmung und Dokumentation von Qualifikationsanalysen
  • Erstellen und Koordination von Qualifizierungsplänen für Anpassungsqualifizierungen
  • Pflege der Dokumente und der Informationen zum BQFG und zur Berufsvalidierung
  • Beratung zur beruflichen Weiterqualifizierung im Handwerk

Qualifikationen und Fähigkeiten

  • Abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Weiterqualifizierung (z. B. Meisterprüfung) oder ein abgeschlossenes Studium
  • Gute Kenntnisse über das Berufsbildungssystem, das BQFG und die Berufsvalidierung
  • Erfahrung im Erstellen von Qualifizierungsplänen
  • Erfahrung in der Beratung von einzelnen Personen, Organisationen sowie kleinen und mittleren Unternehmen
  • Idealerweise Kenntnisse ausländischer Bildungssysteme
  • Interkulturelle Kompetenz bei der Beratung von Antragsteller*innen aus dem Ausland
  • Gute EDV-Kenntnisse (MS Office, Datensysteme, PowerPoint)
  • Souveränes Auftreten und Freude am Umgang mit Menschen

Arbeitsort / Rahmenbedingungen

  • Befristete Vollzeitstelle für zwei Jahre (derzeit 39,4 Stunden/Woche)
  • Moderner und sehr gut erreichbarer Arbeitsplatz mitten in Berlin
  • Familienfreundliche Arbeitszeiten (Gleitzeit) und in der Regel Möglichkeit zum mobilen Arbeiten nach sechs Monaten
  • Aktive Gesundheitsförderung und Präventionsangebote (machtfit und wellhub)
  • Individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vergütung nach TVL-Tarif inklusive betrieblicher Alters- und Hinterbliebenenversorgung (VBL), Jahressonderzahlung, 30 Tage Erholungsurlaub (zusätzlich frei am 24.12. und 31.12.) sowie Hauptstadtzulage/Firmenticket
  • Kollegiale und wertschätzende Zusammenarbeit in einem eingespielten Team