künstlerische*r Mitarbeiter*in (m/w/d) (Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in)
Bauhaus-Universität Weimar – Weimar
Kurzbeschreibung der Position
Eine Stelle als künstlerischer Mitarbeiterin (m/w/d) mit dem Ziel der Förderung der eigenen wissenschaftlichen/künstlerischen Weiterqualifikation.
Hauptaufgaben
- Mitbetreuung von gestalterischen Projekten und Fachkursen im Fach Bild-Text-Konzeption in Lehre und Praxis
- Eigene Lehrformate
- Mitorganisation und Koordination des Lehr- und Studienbetriebes, dazu gehören u. a. die Organisation und Betreuung von Gastvorträgen und Lehraufträgen
- Betreuung der Studierenden des Studienganges bei freien Projekten und Abschlussarbeiten
- Zuarbeit bei Drittmittelanträgen und gestalterischen Projekten
- Einwerben von Fördergeldern
- Mitarbeit bei Publikationen
- Betreuung/Neuentwicklung der Website der Professur, Koordination und Umsetzung von Online-Posts für den Studiengang
- Mitarbeit bei Forschungsprojekten
- Teilnahme an Fachkonferenzen und Exkursionen (z. B. zu Wettbewerbsausstellungen)
- Übernahme von administrativen und organisatorischen Aufgaben in der Selbstverwaltung
Qualifikationen und Fähigkeiten
- Universitärer Abschluss in einem künstlerisch/gestalterischen Fach passend zu den Aufgaben der Professur (M.F.A, Diplom)
- Kenntnisse der Praxis, Theorie und Geschichte der visuellen, insbesondere der Marketing-Kommunikation
- Hohes Interesse an allen kommunikationsgestalterischen Konzepten und Erscheinungsformen, von Print über Bewegtbild, Eventgestaltung, Onlinekommunikation inkl. Social Media Kommunikation bis zu PR-Konzepten im Bezug zur aktuellen kulturellen Landschaft
- Orientierung am nationalen/internationalen Award Niveau
- Sehr gute Softwarekenntnisse bzw. Kenntnis relevanter Programme wie: aktuelle KI-Programme, Adobe Creative Cloud (Indesign, Photoshop, Illustrator), After Effects, Premiere, Wordpress und Grundregeln der Typografie, Fotografie, des Films etc.
Arbeitsort / Rahmenbedingungen
Die Stelle ist zunächst bis zum 31.08.2028 befristet. Eine Verlängerung ist nach den geltenden Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) möglich. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 24 Stunden und kann vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel bis max. 30 Stunden aufgestockt werden. Die Möglichkeit zur Promotion ist gegeben.