Konzeptentwicklung für die Labore "Governance" und "Bezirkskultur"

Berliner Kulturkonferenz e.V. – Berlin

Seit April 2025 führt die Berliner Kulturkonferenz einen Beteiligungsprozess für ein Berliner Kulturfördergesetz durch. In insgesamt 15 Fachgruppen wurden Inhalte und Vorschläge für die Ausgestaltung eines Berliner Kulturfördergesetzes entwickelt. Die Zwischenergebnisse wurden zu Beginn 2026 in einer Publikation zusammengeführt, die hier digital eingesehen werden kann. Der Beteiligungsprozess und die Arbeit an den möglichen Inhalten für ein Berliner Kulturfördergesetz ist damit einen großen Schritt vorangekommen, aber noch nicht abgeschlossen. Neben der Fortsetzung der Fachgruppenarbeit wird 2026 ein Labor „Honorare“ durchgeführt. Auch die Handlungsfelder „Governance“ sowie „Bezirkskultur“ sollen 2026 in zwei weiteren Laboren intensiv behandelt werden.

Das Labor „Governance“ soll sich den übergreifenden verbindlichen Regelungen und formalisierten Dialogprozessen in einem Berliner Kulturfördergesetz annähern. Wie können Steuerungsmodelle ausgestaltet werden? Wie kann ein zukünftiges Gesetz die Entscheidungswege und Kriterien der Berliner Kulturförderung klar regeln? Wie können Evaluation und Transformation ebenso gesichert werden wie Transparenz und Unabhängigkeit? Und wie können Entscheidungsprozesse und dialogische Formate zwischen Politik, Verwaltung und Akteur*innen strukturell verankert werden? Zudem soll die Frage bearbeitet werden, wie das Gesetz und seine möglichen Auswirkungen wiederkehrend ausgewertet sowie notwendige Adaptionen regelmäßig verabredet werden können.

Das Labor „Bezirkskultur“ soll die Verzahnung zwischen der Kulturförderung des Landes und der zwölf Bezirke im Hinblick auf ein Berliner Kulturfördergesetz beleuchten. Wie können die Rahmenbedingungen für die Kulturarbeit in den Bezirken durch ein Landesgesetz verständlich dargestellt, gestaltet und verbessert werden? Welche Rolle spielen hierbei strukturelle und finanzielle Standards und welche die Bezirkskulturförderprogramme der Senatsverwaltung? Inwieweit sind Regelungsbedarfe bei Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bereits durch die aktuelle Verwaltungsreform und das Berliner Organisationsgesetz abgedeckt und was verbleibt unklar? Wer sind die Akteur*innen und Ressorts, die eingebunden werden und zukünftig klarer beteiligt werden sollten? Was sind die Indikatoren für planbare und transparente Steuerung von Entscheidungsprozessen?

Für die Entwicklung dieser Labore suchen wir Kulturakteurinnen, die das jeweilige Labor konzipieren und durchführen. Gesucht werden Konzepte für Formate, die Expertinnen mit hoher Fachkenntnis der Berliner Kulturlandschaft einbeziehen, Inputs für best-practice Beispiele liefern, Wissen transferieren, Ergebnisse dokumentieren und Räume des Austauschs und der gemeinsamen, produktiven Ideenentwicklung schaffen.

Wer

Grundsätzlich können sich alle Interessierten bewerben. Eine Mitgliedschaft in der Berliner Kulturkonferenz ist keine Voraussetzung. Kenntnis über oder eine Beteiligung am bisherigen Beteiligungsprozess oder vergleichbaren Prozessen sind von Vorteil. Ausschlaggebend sind die Qualität und Umsetzbarkeit des eingereichten Konzepts. Grundlegende Expertise in den Arbeitsfeldern Verwaltung und Kulturpolitik wird vorausgesetzt.

Was

Wir bitten um Einreichung einer kurzen Konzeptskizze für das Labor a) „Governance“ oder b) „Bezirkskultur“. Dabei sollte der Fokus auf dem konzeptionellen Ansatz für das Format liegen: Wie soll das Themenfeld erschlossen werden? Wie wird Dialog methodisch hergestellt und strukturiert? Wie wird Expertise einbezogen? Wie sieht ein möglicher Zeitplan für das Labor aus? Welche Ergebnisse können erwartet werden? Die Ergebnisse der Fachgruppen „Governance, Qualitätssicherung und Compliance“ und „Bezirkskultur“ in der Publikation „Auf dem Weg zu einem Berliner Kulturfördergesetz“ können erste Anregungen für die Konzeptskizze bieten, sind aber keine verbindlichen Vorgaben.

Einreichung, Auswahl und Honorar

Konzeptskizzen können bis zum 11. September 2026 per Mail eingereicht werden. Zudem bitten wir um Angaben zur Person und zu bisherigen, vergleichbaren Arbeitserfahrungen.

Ausgewählt werden zwei Konzepte– jeweils eines für das Labor „Governance“ und eines für das Labor „Bezirkskultur“. Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der Berliner Kulturkonferenz auf Basis der fachlichen Qualität der Konzeptskizzen sowie der vorliegenden Erfahrungen.

Es ist ein Honorar von 1800€ je Labor vorgesehen, inkl. Konzeption und Durchführung eines Auftaktformats sowie der Dokumentation.

Eine Durchführung der entwickelten Konzeption Ende 2026 oder ab 2027 wird angestrebt. Die Ergebnisse der Labore sollen dann die Basis für eine abschließende Entscheidungsfindung aus Sicht der Kulturakteur*innen bieten.

Zeitplan

  • 11. September 2026: Einreichung der Konzeptskizzen
  • September: Ausarbeitung der Konzepte in Abstimmung mit Vorstand und Fachgruppe
  • 2. Oktober 2026: Konzeptvorstellung und ggf. Auftakt der Labore im Rahmen des „Coaching Camps“ für ein Berliner Kulturfördergesetz
  • Ggf. weitere Durchführungsschritte noch 2026 oder im Folgejahr (nicht Teil der Honorarvereinbarung für die Konzeption)

Bei Fragen oder Anmerkungen ist das Koordinationsteam erreichbar.

Ausschreibung als PDF