Juniorprofessur für Sozialrecht (Professor/in - Hochschulen)
Johannes Gutenberg-Universität Dienststellen: 9000 - 9640 – Mainz
Kurzbeschreibung der Position
Die Juniorprofessur ist der AG Sozialpädagogik zugeordnet und zielt auf Themen an der Schnittstelle zwischen Recht und Sozialpädagogik. Sie nimmt Ihre Aufgaben selbständig und unabhängig wahr. Anzuführen sind hier übergeordnete Forschungsfragen hinsichtlich der institutionellen und organisationalen Formung von pädagogischen Angeboten und Dienstleistungen unter juristischer Perspektive. Offene Forschungs- und Entwicklungsfelder bestehen weiterhin in der Gestaltung der gesetzgeberisch normierten inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sowie Problemen des Kinderschutzes.
Hauptaufgaben
- Gesucht wird eine Persönlichkeit (m/w/d) in einer frühen Karrierephase, welche das Sozialrecht in Forschung und Lehre kompetent vertritt. Die Besonderheit der Professur liegt in ihrer Schnittstelle zwischen Rechtswissenschaften und Sozialpädagogik.
- Neben der Forschung deckt die Professur in der Lehre im BA und MA-Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Sozialpädagogik die Vermittlung sozialrechtlichen Grundlagenwissens unter besonderer Berücksichtigung von Rechtskenntnissen und Handlungskompetenzen zum Schutz vulnerabler Zielgruppen ab.
- In der akademischen Selbstverwaltung wird insbesondere die Mitarbeit an der Studiengangentwicklung im Kontext der Erlangung der staatlichen Anerkennung im Rahmen des novellierten Landesgesetzes zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen sowie Sozialpädagoginnen (SoAnG) erwartet.
Qualifikationen und Fähigkeiten
- Bewerber*innen müssen neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die in § 54 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz geforderten Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
- Erfolgreich bestandene „Erste Prüfung“ im Studiengang Rechtswissenschaft an einer deutschen Universität, das erfolgreich bestandene „Zweite Staatsexamen“ ist von Vorteil, aber nicht Voraussetzung.
- Eine sozialwissenschaftliche oder rechtswissenschaftliche Promotion; inhaltliche Bezüge der Dissertation zum Stellenprofil sind von Vorteil.
Arbeitsort / Rahmenbedingungen
Das Land Rheinland-Pfalz und die JGU vertreten ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden und erwarten deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Universität, darüber hinaus eine kooperative, teamorientierte und gestaltende Arbeitsweise, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und die Bereitschaft, Verantwortung im Sinne der Führungsleitlinien der JGU zu übernehmen und sich entsprechend aktiv weiterzuentwickeln.
Juniorprofessor*innen werden für die Dauer von sechs Jahren zu Beamtinnen oder Beamten auf Zeit ernannt. Im vierten Jahr der Juniorprofessur findet eine Evaluierung mit orientierendem Charakter zum Leistungsstand statt.