Fallmanager*in für die Hinweisgeberstelle (m/w/d) (Störfallbeauftragte/r)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – Bonn

Kurzbeschreibung der Position

Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen, Beratung von Hinweisgebern und Fachbereichen, Schnittstellenfunktion innerhalb und außerhalb der BaFin.

Hauptaufgaben

  • Entgegennahme von Hinweisen telefonisch, per E-Mail oder persönlich.
  • Zuordnung eingehender Informationen zu aufsichtlichen Sachverhalten, Prüfung der Stichhaltigkeit und Verknüpfung mit bestehenden Erkenntnissen.
  • Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der Identität hinweisgebender Personen.
  • Weitergabe relevanter Informationen an zuständige Fachbereiche innerhalb der BaFin und externe Stellen.
  • Beratung von Hinweisgebern und Fachbereichen der BaFin zu Fragen des Hinweisgeberschutzes.
  • Wahrnehmung einer Schnittstellenfunktion intern und extern gegenüber Stakeholdern wie EZB, Staatsanwaltschaften und FIU.
  • Mitwirkung an Berichten für die Leitung der BaFin.
  • Bearbeitung von Grundsatzfragen, insbesondere zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Qualifikationen und Fähigkeiten

ODER

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/FH-Diplom) der Verwaltungswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, (Wirtschafts-)Recht oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit mindestens der Note "gut".
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/FH-Diplom), das den Zugang zum gehobenen Dienst ermöglicht, mit mindestens der Note "befriedigend" und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in den genannten Bereichen.
  • Sehr gute MS-Office-Kenntnisse.
  • Überzeugungskraft gegenüber Kolleg*innen und Externen durch wertschätzenden Umgang und sachorientierte Vorgehensweise.
  • Digitale Kompetenzen zur Einordnung neuer Entwicklungen in einem digital geprägten Umfeld.
  • Gute Kenntnisse der englischen Sprache.
  • Erfüllung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz / § 3 Abs. 1.1 TVöD-V, insbesondere Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz und Bereitschaft zur Unterstützung der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
  • Einverständnis mit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG.

Von Vorteil sind:

  • Erfahrungen in der Bearbeitung von Hinweisen oder Verstößen gegen Aufsichtsgesetze, vorzugsweise nach HinSchG.
  • Berufspraktische Erfahrungen in einer Behörde oder im privatwirtschaftlichen Finanzsektor.
  • Kenntnisse in der Nutzung eines digitalen Workflows zur täglichen Arbeit (z.B. Ticketsysteme).
  • Berufspraktische Erfahrungen in einer Schnittstellentätigkeit.
  • Teamfähigkeit, Organisationstalent und verantwortungsvolle Arbeitsweise.
  • Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit.
  • Ausgeprägte Servicementalität und strukturierte Arbeitsweise.

Arbeitsort / Rahmenbedingungen

  • Flexible Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit mit Freizeitausgleich, Möglichkeit zur Teilzeit).
  • Mobiles Arbeiten mit grundsätzlich 40% Mindest-Präsenz im Büro.
  • Umfassende Sozialleistungen und Benefits (u.a. vergünstigtes Jobticket, Kantinen-Nutzung, kostenlose Parkplätze, eigene Kindertagesstätte, betriebliche Altersversorgung über die VBL).
  • Bereitschaft zu Dienstreisen, die auch mehrtägig sein können.