Expertin / Experte Immobilien – (m/w/d) (Immobiliensachverständige/r)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Bonn
Kurzbeschreibung der Position
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sucht innovative Köpfe zur Unterstützung der immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung.
Hauptaufgaben
- Bearbeitung grundsätzlicher und strategischer Fragen der Immobilienprojektentwicklung, insbesondere im Bereich Wohnungsneubau.
- Regelung der BImA-internen Prüf- und Genehmigungsverfahren.
- Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen beim Wohnungsneubau.
- Bearbeitung von Anfragen zur Wohnraumoffensive der BImA.
- Bearbeitung von Anfragen der Presse und des Parlaments.
- Erstellung von Vorschlägen zur Verbesserung von Arbeitsabläufen und Regelungen.
- Begleitung der Maßnahmenabbildung im SAP-Projektsystem.
- Schnittstellenfunktion zur Portfolioplanung.
- (Weiter-)Entwicklung, Implementierung und Anwendung spezifischer Planungs- und Controllinginstrumente.
- Durchführung von Schulungen.
- Mitarbeit bei der Entwicklung, Fortschreibung und Pflege von Handlungsrahmen und Prozessen der Wohnraumoffensive.
Qualifikationen und Fähigkeiten
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom [FH]/Bachelor) z. B. als Dipl.-Finanzwirt/in (FH), Dipl.-Betriebswirt/in (FH) oder eine vergleichbare Qualifikation.
- Erfahrungen im Immobilienprojektmanagement und der Portfolioplanung.
- Haushalts-, Planungs- und grundlegende baurechtliche Kenntnisse.
- SAP-Kenntnisse oder die Bereitschaft, diese kurzfristig zu erlernen.
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Methodik und Didaktik von Schulungen.
- Grundlegende betriebs- und immobilienwirtschaftliche Kenntnisse.
- Gutes Organisationsgeschick und die Befähigung zum wirtschaftlichen Denken und Handeln.
- Selbstständiges, gründliches und zielorientiertes Arbeiten auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen.
- Sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift sowie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit.
Arbeitsort / Rahmenbedingungen
Auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz fallen Dienstreisen, im Rahmen von ca. 5 – 20 Tagen im Jahr, auch im gesamten Bundesgebiet an. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gewährleistet.