eine Gesundheitsingenieurin bzw. einen Gesundheitsingenieur (w, m, d) (Ingenieur/in - Umweltschutz/Umwelttechnik)

Stadt Duisburg – Duisburg

Kurzbeschreibung der Position

Die Stadt Duisburg sucht für das Gesundheitsamt, Gesundheitsförderung und -planung eine Gesundheitsingenieurin bzw. einen Gesundheitsingenieur (w, m, d).

Hauptaufgaben

Aufgaben im Rahmen kommunaler Konzepte und Projekte zur Klimaanpassung mit Fokus auf den Schutz der menschlichen Gesundheit wahrnehmen (§§ 8 und 9 ÖGDG NRW), u. a.:

  • wissenschaftliche Analysen von gesundheitlichen Risiken in urbanen Räumen und gesundheitlichen Auswirkungen, gutachterliche Stellungnahmen zu gesundheitlich relevanten Projekten in kommunalen Planungsprozessen im Hinblick u. a. auf gesundheitsförderliche Stadtentwicklung, Umweltgerechtigkeit und Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit für die Duisburger Bevölkerung, insbesondere von vulnerablen Personengruppen, Entwicklung und Mitgestaltung kommunaler Konzepte
  • gesundheitstechnische Begleitung kommunaler Planungsprozesse (z. B. Bauleitpläne, Flächennutzungspläne), fachliche Beratung von kommunalen Gremien und Planenden, aktive Mitwirkung bei Planungsverfahren zur Sicherstellung von gesundheitsfördernder Stadtentwicklung und zur Verbesserung von Umweltbedingungen
  • Schnittstellenmanagement und interdisziplinäre Zusammenarbeit, wie enge Zusammenarbeit mit kommunalen Fachämtern (Umweltamt, Stadtentwicklungsamt, Katastrophenschutz/Krisenmanagement bei ämterübergreifenden Projekten, Aufbau und Verstetigung der Kooperation zwischen dem Gesundheitsamt und der Hochschule für Gesundheit in Bochum im Themenfeld Umweltgerechtigkeit und Gesundheit, Begleitung des Fachplans Gesundheit
  • falls erforderlich Sonderaufgaben im Bereich der Stabsstelle wahrnehmen (z. B. Unterstützung bei Veranstaltung oder Projekten)

Qualifikationen und Fähigkeiten

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Bereich Gesundheitsingenieurwesen, ingenieurwissenschaftliches oder naturwissenschaftlich-technisches Studium (Masterabschluss) der Fachrichtung Umwelt- und Hygienetechnik, Klima, im Sicherheitsingenieurwesen oder im Bereich des Gesundheitswesens
  • eine mindestens dreijährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen Qualifikation
  • sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • hohes Maß an Team-, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit
  • Flexibilität in der Aufgabenwahrnehmung aufgrund der breiten Themenvielfalt der Stabsstelle
  • selbstständiges, verantwortungsbewusstes und entscheidungsfreudiges Arbeiten
  • Bereitschaft in der Woche auch außerhalb der normalen Dienstzeit zu arbeiten (z. B. Gremiensitzungen, Unterstützung bei Projekten und/oder Veranstaltungen)
  • interkulturelle Kompetenzen und die Bereitschaft, sich auf unterschiedliche Zielgruppen einzustellen
  • sicherer Umgang mit allen gängigen Office-Anwendungen und die Bereitschaft für neue Fachanwendungen
  • sehr gute Planungs-, Organisations-, und Präsentationsfähigkeit
  • Sozialkompetenzen und Kommunikationsfähigkeit
  • Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen
  • umfassende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau C1)
  • Bewerbende, die nach 1970 geboren sind, haben einen ausreichenden Masernimpfschutz bzw. eine Masernimmunität gem. dem Infektionsschutzgesetz nachzuweisen

Arbeitsort / Rahmenbedingungen

  • Einstellungszeitpunkt: ab sofort
  • Stellenwert: EG 13 AI/4 TVöD
  • über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden
  • Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Vollzeit (Teilzeit grundsätzlich möglich)
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
  • tarifrechtliche Sonderzahlungen
  • eine qualifizierte Personalentwicklung
  • eine moderne Arbeitsplatzausstattung
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • ein innovatives Gesundheitsmanagement
  • attraktive Mobilitätsangebote
  • Corporate Benefits
  • der Einsatz eines privateigenen PKWs ist wünschenswert. In diesen Fällen wird unter Anerkennung nach dem Landesreisekostengesetz eine Kilometerentschädigung gezahlt