Arbeitsgruppenleitung im Standesamt Duisburg-Nord (Verwaltungsangestellte/r - gehobener Dienst)

Stadt Duisburg – Duisburg

Kurzbeschreibung der Position

In den Standesämtern werden die wesentlichen personenstandsbezogenen Vorgänge im Leben eines Menschen (Geburt, Eheschließung und Tod) beurkundet und personenstandsbezogene Erklärungen (z. B. zur Namensführung oder Vaterschaftsanerkennung) aufgenommen.

Hauptaufgaben

  • Leitung des Standesamtes Duisburg-Nord mit 10 Mitarbeitenden, unter Berücksichtigung der besonderen Rechtsstellung der Standesbeamten bzw. Standesbeamtinnen
  • Wahrnehmung der Tätigkeiten eines Standesbeamten bzw. einer Standesbeamtin (mit dem Schwerpunkt der Aufgaben im Eheschließungsbereich), insbesondere - die Entgegennahme von Anmeldungen zu Eheschließungen
  • die Beurteilung personenstandsrechtlicher Sachverhalte, bei Fällen mit Auslandsbezug auch unter Berücksichtigung ausländischen Rechts
  • Durchführung von angemessenen Eheschließungen in den Duisburger Standesämtern, an den Ambiente-Eheschließungsorten und bei Nottrauungen auch an anderen Orten
  • die Aufnahme von personenstandsrechtlichen Erklärungen
  • die Beurkundung von personenstandsrechtlichen Sachverhalten
  • die Fortschreibung der standesamtlichen Beurkundungen
  • die Erteilung von Auskünften und Urkunden
  • Verantwortlichkeit für die Führung, Steuerung sowie die Zielerreichung des Bereiches
  • Sicherstellung der Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Datenschutzes in der Arbeitsgruppe

Qualifikationen und Fähigkeiten

Für Beamtinnen und Beamte:

  • die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner nichttechnischer Verwaltungsdienst (Bachelor) des Landes NRW (VAP2.1)
  • und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der  o. a. Qualifikation

Für Beschäftigte:

  • verwaltungsspezifische Ausbildung mit zweiter Verwaltungsprüfung (ehemals Angestelltenlehrgang II) oder
  • erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt oder
  • eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) des Studienfaches Betriebswirtschaftslehre oder mit juristischer Prägung; in diesen Fällen behalten wir uns eine Nachqualifizierung gemäß den Inhalten des Verwaltungslehrgangs II vor, oder
  • eine verwaltungsspezifische Ausbildung mit erster Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) sowie eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Wertigkeit der Funktion
  • und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen o. a. Qualifikation

Arbeitsort / Rahmenbedingungen

  • Kenntnisse der personenstandsrechtlichen Vorschriften und des internationalen Privatrechts (IPR) bzw. die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
  • Fähigkeit, Mitarbeitende zu motivieren, zu führen sowie eigenständiges Handeln dieser zu fördern
  • Fähigkeit zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und sorgfältigen Arbeiten
  • Organisationsfähigkeit
  • soziale und interkulturelle Kompetenz
  • sicherer mündlicher und schriftlicher Ausdruck
  • Fähigkeit, sich schnell in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten
  • Fähigkeit, Eheschließungen – auch unter Beteiligung größerer Traugesellschaften – souverän, angemessen und repräsentativ durchzuführen
  • Bereitschaft zur Durchführung von Eheschließungen auch außerhalb der normalen Dienstzeit
  • Bereitschaft zur Teilnahme an externen Seminaren
  • Abschluss einer Personalentwicklungsmaßnahme für Führungskräfte ist wünschenswert, bzw. die Bereitschaft an dieser Maßnahme teilzunehmen

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