Akademische*r Rat/ Rätin im Beamtenverhältnis auf Zeit für den Bereich Philosophie
Rheinische Friedrich Wilhelms Universität Bonn – Bonn
Ihre Aufgaben
- Lehrtätigkeit im Umfang von 4 Semesterwochenstunden im Bachelor- und Master-Studiengang im Bereich der Praktischen Philosophie und der Philosophiegeschichte,
- Prüfungstätigkeit in allen Studiengängen der Philosophie,
- Betreuung von Abschlussarbeiten im Bachelor- und Masterstudiengang,
- Forschungstätigkeit,
- Beteiligung an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben des Lehrstuhles.
Ihr Profil
- Promotion im Fach Philosophie,
- Schwerpunkte in Moralphilosophie, politischer Philosophie und/oder einem historischen Arbeitsgebiet (Antike oder Kant),
- Lehrerfahrung und Forschungstätigkeit,
- Erfahrungen in transdisziplinären Lehr- und Forschungskooperationen,
- gute internationale Vernetzung.
Wir bieten
- eine verantwortungsvolle, vielseitige und selbstständige Tätigkeit, die Ihnen Freiraum für die eigene Forschung gibt,
- die Möglichkeit zur Habilitation in Philosophie,
- eine forschungsorientierte Umgebung,
- ein inspirierendes und motivierendes Betriebsklima,
- flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten,
- zahlreiche Angebote des Hochschulsports,
- eine sehr gute Verkehrsanbindung an den ÖPNV durch die zentrale Lage in Bonn, bzw. die Möglichkeit, kostengünstige Parkangebote zu nutzen,
- Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 LBesO.
Die Universität Bonn fördert eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Hochschulkultur und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit ein. Wir streben an, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Vielfalt in Forschung, Lehre und Verwaltung zu stärken. Daher begrüßen wir alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung sowie Alter.
Bewerbungen von Frauen sowie Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen werden im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW und des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX bevorzugt berücksichtigt.