09932ff I Sachbearbeiter*in im Sachbereich Aufenthaltsangelegenheiten (Verwaltungswirt/in / Verwaltungsbetriebswirt/in)
Landeshauptstadt Kiel Personal- und Organisationsamt Rathaus Hopfenstraße – Kiel
Kurzbeschreibung der Position
Unterstützung der Abteilung Zuwanderung / Immigration Office unbefristet in Voll- oder Teilzeit.
Hauptaufgaben
- Erstellen von Bescheiden (z.B. Ablehnungen von Anträgen auf Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Arbeitserlaubnissen, Duldungen, Ausweisungsverfügungen inkl. Anhörungen etc.)
- Bearbeiten von Widerspruchs- und Klageangelegenheiten in Unterstützung des Rechtsamtes
- Fortbilden von Sachbearbeitenden durch Weitervermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen
- Unterstützung der fachlichen Leitung in der Ausbildung von Nachwuchskräften und bei der Erarbeitung und Pflege von Einarbeitungsplänen
Qualifikationen und Fähigkeiten
- Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in Verwaltungsmanagement, Public Management, Staats-, Verwaltungswissenschaft, Öffentliches Recht oder Rechtswissenschaft
- oder Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste
- oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II
- Fundierte Kenntnisse in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften
- Kenntnisse in fachspezifischen Anwendungen wie Advis, dem Windows-Informations-System- Ausländer (WISA) und über ein Zugriffsprogramm auf die Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) – oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
- Kenntnisse im Bereich der interkulturellen Kompetenz (durch Seminare nachgewiesen oder Bereitschaft zur Teilnahme)
- Englischkenntnisse
- Führerschein Klasse B
Arbeitsort / Rahmenbedingungen
Die Stelle ist unter Voraussetzung der Arbeitsplatzteilung und Abdeckung der Öffnungszeiten (mo., di., do. von 08.30h – 13.h und do. von 14h -16h) teilbar. Zusätzlich ist eine Rufbereitschaft bzw. Bereitschaftsdienst ca. einmal im Quartal an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen von 9.00 bis ca. 11.00 Uhr zu leisten.