09932ff I Sachbearbeiter*in im Sachbereich Aufenthaltsangelegenheiten (Verwaltungswirt/in / Verwaltungsbetriebswirt/in)

Landeshauptstadt Kiel Personal- und Organisationsamt Rathaus Hopfenstraße – Kiel

Kurzbeschreibung der Position

Unterstützung der Abteilung Zuwanderung / Immigration Office unbefristet in Voll- oder Teilzeit.

Hauptaufgaben

  • Erstellen von Bescheiden (z.B. Ablehnungen von Anträgen auf Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Arbeitserlaubnissen, Duldungen, Ausweisungsverfügungen inkl. Anhörungen etc.)
  • Bearbeiten von Widerspruchs- und Klageangelegenheiten in Unterstützung des Rechtsamtes
  • Fortbilden von Sachbearbeitenden durch Weitervermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen
  • Unterstützung der fachlichen Leitung in der Ausbildung von Nachwuchskräften und bei der Erarbeitung und Pflege von Einarbeitungsplänen

Qualifikationen und Fähigkeiten

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in Verwaltungsmanagement, Public Management, Staats-, Verwaltungswissenschaft, Öffentliches Recht oder Rechtswissenschaft
  • oder Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste
  • oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II
  • Fundierte Kenntnisse in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften
  • Kenntnisse in fachspezifischen Anwendungen wie Advis, dem Windows-Informations-System- Ausländer (WISA) und über ein Zugriffsprogramm auf die Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) – oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
  • Kenntnisse im Bereich der interkulturellen Kompetenz (durch Seminare nachgewiesen oder Bereitschaft zur Teilnahme)
  • Englischkenntnisse
  • Führerschein Klasse B

Arbeitsort / Rahmenbedingungen

Die Stelle ist unter Voraussetzung der Arbeitsplatzteilung und Abdeckung der Öffnungszeiten (mo., di., do. von 08.30h – 13.h und do. von 14h -16h) teilbar. Zusätzlich ist eine Rufbereitschaft bzw. Bereitschaftsdienst ca. einmal im Quartal an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen von 9.00 bis ca. 11.00 Uhr zu leisten.